AGBs
ALLGEMEIN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WakeClubCologne
1. GELTUNGSBEREICH:
Die Nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsinhalte im Rahmen der Rather See AH GmbH (nachfolgend WakeClubCologne genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgende Gast genannt).
Mit Betreten des Geländes des WakeClubCologne erkennt der Gast die Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des WakeClubCologne.
2. ANMELDUNG & VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Gast dem WakeClubCologne verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Mit der Anmeldung erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Buchung wird verbindlich so bald die bestellte Leistung vom WakeClubCologne schriftlich, per Email oder mündlich bestätigt wird.
Eine Anmeldung bei Gruppenbuchungen gilt für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Ist der Gast Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet er gegenüber dem WakeClubCologne für alle mit der Buchung verbundenen und daraus entstehenden Verbindlichkeiten.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom WakeClubCologne schriftlich bestätigt wurden. Wir behalten uns vor Ihre Buchung zu stornieren, sofern falsche Angaben bei der Buchung getätigt wurden, die gegen unsere Hausordnung sprechen.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich sowohl aus dem im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.WakeClubCologne.de einsehbaren Leistungsbeschreibungen bzw. der aktuellen Preisliste des WakeClubCologne. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den WakeClubCologne.
Beim Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-, Kinderausweis, Reisepass, Schwerbehindertenausweis) vorzulegen. Ohne Ausweis kann keine Ermäßigung geltend gemacht werden. Tickets sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für alle Tickets gilt bei Verlust kein Ersatz.
Der Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die Eintrittskarte vorzuzeigen. Wer nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte angetroffen wird, ist verpflichtet, zum pauschalen Ausgleich aller hieraus fließenden Ansprüche 100 € zu zahlen. Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichung freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom WakeClubCologne oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Der WakeClubCologne kann Leistungen absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse – insbesondere bei Gewitter und Sturm - keine sichere Durchführung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder
Überbelegung sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.
Ist der Wegfall durch den WakeClubCologne zu vertreten oder ist der WakeClubCologne zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des WakeClubCologne für den Gast zumutbar ist. Der WakeClubCologne ist verpflichtet den Gast hiervon in Kenntnis zu setzen.
Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Gastes durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Im Einzelfall kann der WakeClubCologne dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Der WakeClubCologne kann den Vertrag mit einem Gast ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Ermahnung durch den WakeClubCologne, die Durchführung nachhaltig stört, Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet und/oder Personengebundene Tickets an Dritte weitergibt. Der WakeClubCologne behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Außerdem ist der WakeClubCologne berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn der WakeClubCologne oder dessen Erfüllungsgehilfen den Eindruck hat/haben, dass der Gast oder Teilnehmer des Gastes unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.
4. ÖFFNUNGSZEITEN
Die Öffnungszeiten des WakeClubCologne können unter der URL www.WakeClubCologne.de eingesehen werden. Der WakeClubCologne behält sich vor, die Öffnungszeiten der Wetterlage anzupassen und kurzfristige Änderungen vorzunehmen. In der Nebensaison gelten für den WakeClubCologne eingeschränkte Öffnungszeiten. Je nach Wetterlage und Jahreszeit sind nicht alle Bereiche bzw. Attraktivitätsmöglichkeiten und Gastronomieeinheiten geöffnet.
5. PREISE
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preisliste kann unter www.WakeClubCologne.de eingesehen werden.
6. BEZAHLUNG
- Parkplatz, Eintritt, Zeitkarten, Leihmaterial, RFID Armband, Kurse, Getränke, Speisen: Die Bezahlung ist durch den Gast zum Zeitpunkt der Anmeldung oder jeweils vor Beginn/Inanspruchnahme der Leistung vollständig zu zahlen.
- Bahnmieten, Kindergeburtstage: Die Bezahlung erfolgt durch den Gast nach Rechnungseingang bzw. spätestens vor Beginn/Inanspruchnahme der Leistung.
- Firmenevents: Nach der Auftragsbestätigung durch den WakeClubCologne erhält der Gast eine Rechnung. Diese ist durch den Gast nach Rechnungseingang zu bezahlen.
7. HAUSORDNUNG
Der WakeClubCologne verfügt uneingeschränkt über das Hausrecht. Die Hausordnung, die das Miteinander der Gäste im WakeClubCologne während des Aufenthalts regelt, ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Jeder Gast verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Hausordnung, die an den Eingängen des WakeClubCologne aushängen.
Der WakeClubCologne ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der WakeClubCologne den Anspruch auf den Gesamtpreis als pauschale Entschädigung. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
8. AKTIVITÄTEN
Unsere Sicherheitsbestimmungen (siehe Hinweistafeln im Startbereich der Aktivitätsmöglichkeit) sind für alle Gäste verbindlich. Das Betreten des Geländes vom WakeClubCologne und die Teilnahme an Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf eines Tickets oder einer verbindlichen Buchung erklärt der Gast bzw. der Gast als Organisator, dass er sich der mit dem Wasser- und Outdoorsport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den WakeClubCologne sind hierfür nicht erforderlich.
Jeder Gast versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Gast, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ist.
Von jedem Gast wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Gast verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Personals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug des Tickets oder im Extremfall ein Verweis vom Gelände. Die Karten/Buchungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den WakeClubCologne können nicht gestellt werden.
Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Gast über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Gastes entstehen in voller Höhe.
Ist der Gast Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausordnung des WakeClubCologne hinzuweisen. Insbesondere versichert der Gast als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Gast als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.
9. WASSERSKI- UND WAKEBOARDANLAGEN
Die Benutzung der Wasserski- Wakeboardanlagen (nachfolgend „Seilbahn“ genannt) inkl. aller Features (Kicker, Box, Rail, etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Es gibt kein festgeschriebenes Mindestalter für die Benutzung der Seilbahnen, jedoch liegt die Empfehlung bei 9 Jahren und neben den oben aufgeführten Vorrausetzungen muss der Kunde schwimmen können. Bei minderjährigen Gästen bedarf die Benutzung der ausdrücklichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.
Alle Gäste müssen verpflichtend eine Prallschutzweste tragen. Die Features dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Prallschutzweste und Helm befahren werden. Das Befahren der Features mit gemieteten Wakeboards, Wasserski, Kite-, Surf-, Kneeboards sowie die Verwendung von Metallfinnen ist strengstens untersagt und führt zum Entzug des Tickets.
Bei vorübergehendem oder dauerhaftem Stillstand der Seilbahn hat der Gast unverzüglich die Hantel loszulassen, sich vom Seil zu entfernen und zu den Rücklaufstegen oder an Land zu schwimmen. Wasserstarts sind nicht erlaubt. Gestürzte Gäste sind großräumig zu umfahren. Auf Schleppleinen (Leinen die inklusive Hantel, z.B. nach dem Sturz eines Gastes, auf der Wasseroberfläche bis zum Start zurückgezogen werden) ist zu achten und falls notwendig ist diesen durch Untertauchen auszuweichen.
Beschädigungen an der Anlage und dem Leihmaterial werden dem Gast in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem WakeClubCologne unverzüglich mitzuteilen.
Es ist verboten die Wasserflächen der Seilbahnen zum reinen Schwimmen zu benutzen. Diese stehen ausschließlich den Wasserskifahrern und Wakeboardern für den Wassersport zur Verfügung.
10. SEILBAHNTICKETS
Seilbahntickets sind nicht übertragbar und Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Entzug des Tickets. Dies gilt auch bei Dauerkarten (Clubkarte & Jahreskarte). Seilbahntickets gelten nur in gebuchten Zeiten. Online gebuchte Tickets können nachträglich nur gegen Gebühr übertragen, geändert, verschoben oder storniert werden.
(Hinweis: Das Fernabsatzgesetz mit der Möglichkeit des Widerrufs findet bei dieser Erbringung einer Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung (§ 312g Abs.2 Nr.9 BGB) ausdrücklich keine Anwendung.)
Die Buchung einer 2.Std Session beinhaltet eine Seilbahn-Betriebszeit (Kernzeit) von 2 x 50 Minuten. Betrieblich oder organisatorisch entstandene Ausfälle der Kernzeit werden, soweit betrieblich möglich, durch Verlängerung ausgeglichen.
Änderungen oder Ermäßigungen aus Wetter-Gründen sind ausgeschlossen.
Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Nutzung durch alle Karteninhaber ist die Betriebsleitung berechtigt, die Zahl der ununterbrochen zu fahrenden Runden zu begrenzen.
11. SEILBAHNMIETE
Bei Reservierung kann eine Seilbahn exklusiv gebucht werden. Der volle Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Mietzeit nicht in Anspruch genommen wurde.
Gebuchte Kurse, Termine oder Bahnmiete können nachträglich nur gegen Gebühr übertragen, geändert, verschoben oder storniert werden. (Hinweis: Das Fernabsatzgesetz mit der Möglichkeit des Widerrufs findet bei dieser Erbringung einer Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung (§ 312g Abs.2 Nr.9 BGB) ausdrücklich keine Anwendung.)
Die Buchung einer Gruppen-Doppelstunde (Bahnmiete) oder eines Kurses beinhaltet eine Seilbahn-Betriebszeit (Kernzeit) von 50 Minuten pro Stunde. Betrieblich oder organisatorisch entstandene Ausfälle der Kernzeit werden, soweit betrieblich möglich, durch Verlängerung ausgeglichen.
12. JAHRESKARTE
Die Jahreskarte gilt vom Lösungstag an ein Jahr (365 Tage). Sie gilt zu den allgemeinen Betriebszeiten.
Die Einschränkung der reduzierten Jahreskarte ist, dass an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erst ab 18 Uhr an Slots teilgenommen werden darf.
Für alle Jahreskarten sind Schulungsstunden und Veranstaltungs- und Wettbewerbstage ebenfalls ausgenommen. Die allgemeinen Betriebszeiten ändern sich saisonbedingt stufenweise. In den ersten und letzten Saisonmonaten gelten reduzierte Öffnungszeiten. Wird die Anlage nachhaltig von weniger als 5 Läufern gleichzeitig genutzt, kann der Betrieb darüber hinaus um die betreffenden Zeiten eingeschränkt werden. Während des Zahlungsverzugs besteht kein Recht zur Nutzung.
Der Seilbahnbetrieb ist in feste Zeitabschnitte (sog. “Sessions” oder “Slots”) mit jeweils begrenzter Teilnehmerzahl eingeteilt. Inhaber der Jahreskarte können jeweils eine Session pro Tag kostenfrei belegen, solange
freie Teilnehmerplätze verfügbar sind. Die Jahreskarte berechtigt nicht zur bevorzugten Buchung gegenüber anderen Kunden.
Gebuchte Belegungen sind verbindlich. Gebuchte Belegungen können weder übertragen, verändert, verschoben oder storniert werden, es sei denn bei nachträglich eingetretener durch ärztliches Attest nachgewiesener Krankheit. Um eine planbare und wirtschaftliche Durchführung der Sessions zu ermöglichen, können Jahreskarten bei Zuwiderhandlung jeweils bis zu drei Tage gesperrt werden. Bei mehrfach wiederholter Zuwiderhandlung kann die Jahreskarte eingezogen werden.
Der Kunde verpflichtet sich, den Betriebsleiter-Anweisungen zu folgen und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Er benutzt die Anlage und das Gelände auf eigene Gefahr. Die Karte ist nicht übertragbar. Sie kann bei Missbrauch eingezogen werden. Sie berechtigt nicht zur vorrangigen Nutzung der Anlage vor Inhabern anderer Tickets. Zur Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Nutzung durch alle Karteninhaber ist die Betriebsleitung berechtigt, die Zahl der ununterbrochen zu fahrenden Runden zu begrenzen.
Eine Minderung wegen vorübergehenden Betriebsausfalls, Reparatur- und Wartungsarbeiten u.ä. ist ausgeschlossen, sofern die Betriebsausfallzeiten 5% der der Saisonstunden nicht überschreiten. Maßgeblich sind nur solche Betriebsstunden, die auch tatsächlich in Anspruch genommen worden wären. Sie sind am Tage der vergeblichen Anreise von der Betriebsleitung quittieren zu lassen.
Jahreskarten-Inhaber können krankheitsbedingte Ausfallzeiten, die voraussichtlich mehr als 4 zusammenhängende Wochen dauern, gegen Vorlage des Attestes nachnutzen, wenn sie die Jahreskarte so lange abgeben. Das Attest muss zum Beginn der Krankheit vorgelegt werden.
Kann die Jahreskarte wegen Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Unfall oder nachträglich eintretender Sportunfähigkeit dauerhaft nicht mehr genutzt werden, kann die Jahreskarte bei Vorlage des Attestes bzw. des Bescheides zum letztmöglichen Nutzungstag gekündigt werden. Nicht angebrochene Nutzungsmonate werden in den Monaten April, Mai, September und Oktober mit je 1/24-tel und in den Monaten Juni, Juli, August mit je 1/12-tel der Gesamtgebühr gutgeschrieben.
13. LEIHMATERIAL
Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Wakeboards und Neoprenanzüge sind gegen eine Gebühr erhältlich (siehe Preisliste). Wasserski, Prallschutzwesten Kneeboards werden vom WakeClubCologne gratis zur Verfügung gestellt.
Bei verspäteter Rückgabe kostenpflichtigen Leihmaterials ist die Leihgebühr für die angefangene Stunde zu entrichten. Bei einem erneuten Ausleihen hat der Ausleihende erneut eine Leihgebühr zu entrichten.
Bei Beschädigungen sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Gast zu zahlen.
14. WAKESYS
Jeder Gast hat die Möglichkeit sich bei WakeClubCologne Kassensystem WakeSys zu registrieren. Für die Benutzung der Wasserski- und Wakeboardanlagen ist die Registrierung bei WakeSys verpflichtend. In Verbindung mit dem Onlinekonto kann ein WakeSys RFID-Armband erworben werden.
Mit dem Onlinekonto, bzw. RFID-Armband ist ein Prepaid-Konto verknüpft, auf das Geld geladen werden kann. Mit dem Guthaben ist es möglich Tickets, Leihmaterial, Chips für die Duschen sowie alle Produkte der WakeSys Expresskasse bargeldlos zu bezahlen.
Wir gewährleisten ferner nicht, dass das Prepaid-Konto störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann.
15. MITWIRKUNGSPFLICHT
Von jedem Gast wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Gast verpflichtet, die ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Personals zu halten. Der Gast ist weiter verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mögliche Beanstandungen müssen dem WakeClubCologne unverzüglich mitgeteilt werden.
16. MÄNGEL / REKLAMATION
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des WakeClubCologne sind seitens des Gastes unverzüglich dem WakeClubCologne zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem WakeClubCologne angezeigt worden sind.
17. WIEDERRUFSBELEHRUNG UND RÜCKGABERECHT
Der WakeClubCologne verpflichtet sich im Rahmen des Internet-Angebots auf der URL www.wakeclubcologne.de zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des WakeClubCologne.
Bei Eventtickets, die nur am Tag der Veranstaltung gültig sind, handelt es sich gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei den mit dem WakeClubCologne zu schließenden Verträgen nicht um Fernabsatzverträge. Der Widerruf eines Vertrages oder die Rückgabe von datierten Tickets nach §§ 356, 357 BGB ist daher ausgeschlossen.
Tickets, die unabhängig von festen Terminen gültig sind, sind davon nicht betroffen. Bei diesen Tickets greift das vom Gesetzgeber vorgeschriebene 14-tägige Rückgaberecht. Eine Rückgabe der nicht verbrauchten Tickets am Ende einer Saison ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Tickets sind saisonübergreifend gültig.
18. MEDIEADATEN / DATENSCHUTZ
Der WakeClubCologne wird in kritischen Teilbereichen, vor allen in den Eingangsbereichen und Verkaufsflächen, mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Gäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die
Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das
Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
In regelmäßigen Abständen führt der WakeClubCologne auf dem Gelände Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Gast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen. Einem späteren Einspruch kann nicht mehr stattgegeben werden. Der WakeClubCologne erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht.
19. HAFTUNG
Der Gast und die Ihn begleitenden Personen verpflichten sich den WakeClubCologne pfleglich zu behandeln. Schäden die während des Aufenthalts durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem WakeClubCologne umgehend mitzuteilen, und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als das der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt.
Der WakeClubCologne weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können. Aus diesen naturgegebenen Einflüssen können keine Ansprüche abgeleitet werden.
Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Gäste, die beim WakeClubCologne hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Gastes, die dieser auf das Gelände des WakeClubCologone verbringt, ausgeschlossen.
Der WakeClubCologne haftet auch nicht für Leistungen, die der Gast als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Betreiber (Gast als Organisator einer Gruppenveranstaltung).
20. IRRTÜMER
Der WakeClubCologne behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
21. AUFRECHNUNG
Der Gast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
22. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Köln.
23. UNWIRKSAMKEIT / SALVATORISCHE KLAUSEL
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
24. SCHLUSSBESTIMMUNG
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt
Ihr WakeClubCologne
Rather See AH GmbH, Kierberger Str. 116a, 50321 Brühl
Stand 15.09.2023
BETRIEBSSTÄTTE
WakeClubCologne / Rösrather Straße 281 / 51107 Köln
FIRMENSITZ/POSTANSCHRIFT
Rather See AH GmbH / Kierberger Straße 116a / 50321 Brühl
KONTAKT
E-MAIL: Hello@WakeClubCologne.de
WEBSITE: www.WakeClubCologne.de